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BfArM verteilt erste Zuschläge für Cannabis Anbau an private Unternehmen Cannabis BfArM

Mitte April verteilte das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zum ersten Mal Zuschläge an private Unternehmen für den Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke. Dadurch kann nun der Anbau unter deutschem Qualitätsstandard der betäubungs- und arzneimittelrechtlichen Vorgaben beginnen. Im Jahr 2020 kann die erste Ernte erwartet werden.

In Zukunft wird der Anbau von medizinischem Cannabis von der zentralen Cannabisagentur gesteuert. Diese ist dem BfArM zugeordnete und soll, gemäß der völkerrechtlichen Vorgaben der Vereinten Nationen über Suchtstoffe das angebaute Cannabis ankaufen und an die Hersteller von cannabisbeinhaltenden Arzneimitteln, Großhändler und Apotheken verkaufen.

Aktuell wird medizinisches Cannabis noch gänzlich aus dem Ausland importiert. Die aktuelle Ausschreibung umfasste 10.400 kg, welche auf vier Jahre aufgeteilt wurden. Die Ausschreibung erfolgte in Form von 13 Losen, welche jeweils den Anbau von 200kg erlauben. Da das BfArM von einem durchschnittlichen Tagesbedarf von einem Gramm pro Person ausgeht, können in Zukunft in etwa 7000 Patienten pro Jahr aus dem deutschen Anbau versorgt werden. Alle Zuschläge wurden an Tochtergesellschaften kanadischer Cannabis-Produzenten verteilt.

Quellenangabe für das Foto: BfArM/Frank Rümmele